Spannende neuigkeiten zur steuererklärung 2025: wer profitiert vom neuen hausversicherungsbonus?

Erklärung der steuerreform 2025: neues für hausbesitzer

Die Steuerbehörde hat einige wichtige Änderungen für die Steuererklärung 2025 bekannt gegeben. Ein neuer Bonus für Hausversicherungen sorgt für Aufsehen und Freude bei vielen Eigentümern.

Hausversicherung: neuer bonus von bis zu 1.350 euro

Hausversicherung: neuer bonus von bis zu 1.350 euro

Wer seinen Heimkosten in Form einer Hausversicherung abgedeckt hat, kann einen Teil der Prämien als Steuerabzug geltend machen. Der maximale Betrag beträgt 1.350 Euro. Allerdings muss die Versicherung für die eigene Hauptwohnung abgeschlossen worden sein.

Autonome mit heimarbeit profitieren ebenfalls

Autonome mit heimarbeit profitieren ebenfalls

Für Selbstständige, die ihre Arbeitsplatz aus der Heimat betreiben, gibt es einen ähnlichen Abzug. Die Prämien können proportional zur Größe des Arbeitszimmers abgezogen werden. Beispielsweise kann ein Autonomer, dessen Arbeitszimmer 15 Quadratmeter ausmacht, 15% seiner Versicherungsprämien als Steuerabzug geltend machen.

Laut alteren kaufverträgen höherer abzug möglich

Laut alteren kaufverträgen höherer abzug möglich

Wer vor dem Jahr 2013 seine Immobilie erworben hat, kann den Versicherungsabzug in Verbindung mit der alten Regelung für den Abzug von Wohninvestitionen nutzen. Hierzu gehören auch die Versicherungsprämien, die bis zu 9.040 Euro jährlich betragen können. Dadurch kann ein weiterer Abzug von bis zu 1.356 Euro erreicht werden.

Weitere steuerliche vorteile für die immobilie

Weitere steuerliche vorteile für die immobilie

Neben dem Versicherungsabzug gibt es weitere steuerliche Vorteile, die mit dem Besitz einer Immobilie verbunden sind. Unter anderem können Familien, die alte Eltern in ihrem Haus aufnehmen, bis zu 2.500 Euro als Steuerabzug geltend machen.

Steuererklärung 2025: termine und voraussetzungen

Die Steuererklärung für das Jahr 2025 muss ab dem 8. April 2026 eingereicht werden. Es gelten die üblichen Voraussetzungen, wie mindestens 22.000 Euro Jahresgehalt oder mehrere Einnahmequellen. Selbstständige müssen die 15.876-Euro-Grenze überschreiten, wenn sie mehrere Arbeitgeber haben.