Spanien zögert: gericht zwingt regierung zur gleichbehandlung von polizisten

Ein juristischer Schlagabschlag für die spanische Polizei: Das höchste Gericht des Landes hat ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen die Regierung eingeleitet, um die längst fällige Regelung der Altersvorsorge für die Nacionalpolicía durchzusetzen. Seit Monaten wird ein Urteil ignoriert, das für Gleichbehandlung mit anderen Polizeikräften sorgen soll – nun droht die Regierung ernsthafte Konsequenzen.

Die hintergründe des langwierigen rechtsstreits

Im Kern geht es um eine Ungleichbehandlung. Während beispielsweise die Ertzaintza (polizeiliche Einsatzkräfte im Baskenland) oder die Mossos d’Esquadra (Katalonien) von sogenannten Reduktionskoeffizienten profitieren, die eine vorzeitige Altersvorsorge aufgrund der Gefahren, Belastungen und Toxizität des Dienstes ermöglichen, werden Nacionalpolicía-Beamte, die im allgemeinen Sozialversicherungssystem registriert sind, benachteiligt. Ein Urteil vom 21. Mai 2025 bestätigte, dass dies gegen das Gleichheitsprinzip verstößt. Das Urteil, das auf eine Klage des Polizeisyndikats JUPOL zurückgeht, wurde seither vom spanischen Staat ignoriert.

Das Zwangsvollstreckungsverfahren bedeutet, dass das Gericht nun formell verlangt, welche Behörde für die Umsetzung zuständig ist und welche konkreten Schritte unternommen wurden, um das Urteil zu erfüllen. Die Antwortfrist von fünf Tagen wurde bereits überschritten. Die Zahl spricht für sich: Eine Verzögerung von über einem Jahr, nachdem das Urteil rechtskräftig wurde.

„Dieser Schritt bestätigt, dass die Regierung trotz eines klaren Urteils des Obersten Gerichtshofs die notwendige Regelung noch nicht verabschiedet hat“, so JUPOL in einer Pressemitteilung. Es handelt sich um eine historische Forderung des Polizeisyndikats, die nun durch das juristische Ultimatum neue Dringlichkeit erhält.

Was bedeutet das für die beamten?

Was bedeutet das für die beamten?

Die Entscheidung öffnet die Tür für Nacionalpolicía-Beamte, die ab 2011 dem Dienst beigetreten sind, um unter den gleichen Bedingungen in Rente zu gehen wie ihre Kollegen in anderen spanischen Polizeikräften. Die Reduktionskoeffizienten erlauben es beispielsweise, bereits mit 60 Jahren in den Ruhestand zu treten, wenn 37 Jahre Dienst nachgewiesen werden können. JUPOL drängt zudem darauf, dass diese Regelung auch auf Beamte im sogenannten „Régimen de Clases Pasivas“ ausgeweitet wird, um eine vollständige Gleichstellung zu erreichen.

Die spanische Regierung steht nun unter enormem Druck. Die Zeit des Zögerns ist vorbei. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist nicht nur ein Sieg für die Nacionalpolicía, sondern ein deutliches Signal, dass der Rechtsstaat in Spanien auch für die Durchsetzung grundlegender Gleichbehandlungsrechte sorgt. Es bleibt abzuwarten, ob die Regierung nun endlich handelt und den Beamten die verdiente Altersvorsorge gewährt – oder ob weitere juristische Schritte unweigerlich folgen werden.