Spanien: mütterrente auch für beide elternteile? oberster gerichtshof entscheidet
Madrid – Eine überraschende Entscheidung des spanischen Obersten Gerichtshofs könnte die Rentenberechnung für viele Ehepaare und eingetragenen Partnerschaften grundlegend verändern. Die Rechtsprechung ermöglicht nun, dass beide Elternteile den Mutterschaftszuschlag im Ruhestand erhalten können, selbst wenn einer der Partner bereits eine Rente bezieht.

Spanischer oberster gerichtshof erweitert anspruch auf mutterschaftszuschlag
Die Entscheidung betrifft Renten, die zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 3. Februar 2021 gewährt wurden. Zuvor war der Zuschlag, der Mütter mit zwei oder mehr Kindern gezahlt wurde, in Spanien grundsätzlich nur einer Person zustehend. Diese Regelung wurde 2019 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als diskriminierend für Männer erklärt, die vom Bezug ausgeschlossen wurden.
Der Oberste Gerichtshof ist nun der Ansicht, dass der Mutterschaftszuschlag ein individueller Anspruch ist. Dies bedeutet, dass jeder Elternteil den Zuschlag beanspruchen kann, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Begründung: Es wäre unvereinbar mit dem Gesetz, die Entscheidung darüber zu treffen, wer den Zuschlag erhält oder ihm entzogen wird, wenn bereits eine Person diesen bezieht.
Die Klärung betrifft insbesondere Renten im Regime der Klassenparteien (Clases Pasivas), zu dem Staatsbedienstete, Streitkräfte und Sicherheitskräfte gehören. Die neue Rechtsprechung stärkt die Rechte vieler Rentner, die möglicherweise Anspruch auf den Zuschlag haben, auch wenn der andere Elternteil bereits eine Rente erhält. Der Staat hatte den alten Zuschlag 2021 durch einen neuen ersetzt, der primär darauf abzielt, die Geschlechterlücke in den Renten zu verringern, wobei in der Regel nur die Mutter den Zuschlag erhält, es sei denn, der Vater hat einen größeren Karriereverlust durch die Kinderbetreuung erlitten.
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist eine Fortsetzung früherer Urteile, die den Zugang für Männer zu diesem Zuschlag erweitert haben. Sie unterstreicht das Prinzip der Gleichstellung der Geschlechter, das in der europäischen Gesetzgebung verankert ist. Wie viele Rentner nun ihre Ansprüche prüfen werden, bleibt abzuwarten. Die Auswirkungen auf die Staatsfinanzen sind derzeit schwer abzuschätzen.
Die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs ist ein klarer Auftrag an die spanische Regierung, die Rentengesetze im Hinblick auf die Gleichbehandlung von Eltern zu überprüfen. Es ist eine Entwicklung, die in vielen Ländern Europas ähnliche Diskussionen auslösen dürfte.
Die Entscheidung ist ein weiterer Schritt hin zu einer gerechteren Altersversorgung für Familien in Spanien. Ein Schritt, der die Rentenlandschaft nachhaltig verändern könnte.
