Pensionisten: vergessen sie nicht, ihre einnahmen zu melden
Millionen von Renten und Invaliditätsrenten werden jeden Monat in Spanien ausbezahlt. Doch ein bestimmter Teil der Empfänger muss jährlich eine Erklärung abgeben, ansonsten kann ihre Leistung unterbrochen werden.

Einnahmeerklärung für nichtbeitragliche renten und invaliditätsrenten
Die spanische Sozialversicherung hat festgelegt, dass alle bezahlten Renten- und Invaliditätsrentenempfänger ihre Einnahmen für das jeweilige Kalenderjahr bis zum 31. März des Folgejahres erklären müssen. Dies gilt insbesondere für solche, die keine Beiträge geleistet haben oder nicht die erforderlichen Beitragszeiten erfüllen, um eine rentenrechtliche Versicherung zu haben.
Die Erklärung dient dazu, die wirtschaftliche Lage des Empfängers zu überprüfen und sicherzustellen, dass er tatsächlich in einem Bedarfssituation ist, um weiterhin eine nichtbeitragliche Rente zu erhalten.
Wenn die Erklärung nicht rechtzeitig abgegeben wird, kann die Sozialversicherung die monatliche Leistung einstellen, bis die erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden. Dadurch kann es zu einer Unterbrechung des monatlichen Einkommens kommen.
Die Erklärung selbst enthält Angaben über die Einnahmen des Empfängers und seiner Haushaltsmitglieder im Vorjahreszeitraum, sein Vermögen und eventuelle relevanten Vermögenswerte. In einigen Fällen muss auch eine Prognose über die erwarteten Einnahmen im laufenden Jahr gemacht werden.
