Extra-tag: beamte in spanien erhalten zusätzlichen freien tag – dank feiertag
Für viele Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung in Spanien bringt das Jahr2026 eine kleine Erleichterung. Aufgrund einer gesetzlichen Anpassung erhalten Beamte der Allgemeinen Verwaltung einen zusätzlichen freien Tag für eigene Angelegenheiten, die sogenannten «moscosos» – ein Tag, der durch den Feiertag am 15. August entsteht.

Zusätzlicher freier tag für beamte: ein lichtblick für den öffentlichen dienst
Der 15. August 2026, der nationale Feiertag der Asunción der Jungfrau Maria, fällt in diesem Jahr auf einen Samstag. Da die meisten öffentlichen Einrichtungen an diesem Tag geschlossen bleiben, sieht die aktuelle Gesetzgebung vor, diesen Feiertag durch einen zusätzlichen freien Tag für die Beschäftigten der Allgemeinen Verwaltung auszugleichen. Diese Regelung basiert auf der Resolution vom 28. Februar 2019 des Sekretariats für öffentliche Aufgaben, die festlegt, dass bei nationalen Feiertagen, die auf einen Samstag fallen und nicht kompensiert werden können, ein zusätzlicher freier Tag gewährt wird.
Die Resolution vom 27. Januar 2026 des Sekretariats für öffentliche Aufgaben konkretisiert nun die Ausgestaltung dieses zusätzlichen freien Tages für die Mitarbeiter der Allgemeinen Verwaltung und deren angeschlossene Organisationen. Dieser zusätzliche Tag kann im Laufe des Jahres 2026 genommen werden und kann entweder einzeln genutzt oder mit anderen freien Tagen oder Urlaub kombiniert werden, unter Berücksichtigung der betrieblichen Notwendigkeiten.
Wer profitiert? Von dieser Regelung profitieren alle Beamten und Beschäftigten, die bereits Anspruch auf freie Tage für eigene Angelegenheiten haben. Es gibt aber auch Ausnahmen: Mitarbeiter, die den 15. August bereits als regulären Arbeitstag haben oder dessen Arbeitsorganisation eine freie Gestaltung dieses Tages erlaubt, sind von dem zusätzlichen freien Tag ausgeschlossen. Die Regelung gilt ausschließlich für die öffentliche Verwaltung im Rahmen der genannten Resolutionen. Private Arbeitnehmer sind davon nicht betroffen, da ihre Urlaubs- und Feiertagsregelungen im Arbeitsgesetz und den Tarifverträgen geregelt sind.
Die zusätzliche Entspannung für die Beschäftigten der Allgemeinen Verwaltung ist ein kleiner, aber willkommener Bonus. Sie zeigt, dass auch in der öffentlichen Hand Raum für Verbesserungen und Anpassungen vorhanden ist. Ein Tag mehr zur Erholung – ein Gewinn für alle.