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Arierungs-schock: arbeitsgerichte schrauben sozialversicherungsfreibeträge bei betriebsbedingten kündigungen hoch

Warnung für Arbeitgeber: Die Bundesarbeitsgericht beschert Arbeitnehmer vor der Rente eine überraschende Chance. Ein Urteil des Senats hat die Finanzverwaltung in einem aktuellen Fall (Aktenzeichen SAN 1338/2026) überraschend zugestimmt, dass Kündigungen, die scheinbar freiwillig sind, in Wahrheit eine geheime Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer darstellen können.

Rund 192.000 euro für sechs ältere arbeitnehmer

Die Entscheidung betrifft sechs Arbeitnehmer zwischen 61 und 67 Jahren, die im Jahr 2012 bzw. 2013 betriebsbedingt entlassen wurden. Die Staatsanwaltschaft hatte die Firma wegen Nichtabführung von Lohnsteueranrechnungen in Höhe von rund 191.714,50 Euro, inklusive Zinsen, belangt. Dabei ging es um Entgeltfortzahlungen, die aufgrund ihres Alters vor der Rente eine besonders lukrative Option darstellten.

Der entscheidende Knackpunkt: Das Gericht stellte klar, dass es nicht darauf ankommt, ob die Entlassung offiziell als freiwillig deklariert wurde. Vielmehr geht es darum, ob Indizien auf eine Vereinbarung hindeuten. In diesem Fall waren es der sich ändernde Erzählbogen der Firma und der spätere Eingeständnis der Unzulässigkeit der Entlassungen durch die Personalabteilung.

Alter als warnsignal

Alter als warnsignal

Ein entscheidendes Argument des Gerichts war das hohe Alter der betroffenen Mitarbeiter. Diese konnten durch die Alterssicherung eine zusätzliche Einkommensquelle generieren, indem sie nach Ablauf des Arbeitslosengeldes direkt in den Ruhestand übergingen. Die Entgeltfortzahlungen wurden somit als eine Art ‘Vorabrente’ betrachtet, um diesen Übergang zu erleichtern. Die Konsequenz: Die Gerichte werden bei betriebsbedingten Kündigungen mit Altersvorsorge deutlich vorsichtiger sein und prüfen, ob eine zwischenzeitliche Vereinbarung vorlag.

Keine freistellung mehr ohne nachweis

Keine freistellung mehr ohne nachweis

Die Entscheidung unterstreicht, dass die übliche Steuerbefreiung für betriebsbedingte Kündigungen nicht automatisch gilt. Es reicht nicht aus, dass ein Arbeitnehmer kurz vor der Rente steht. Die Finanzverwaltung muss nun konkrete Beweise für eine freiwillige Einigung vorlegen. Andernfalls drohen hohe Nachzahlungen.

Marktschreier warnen:

Marktschreier warnen:

Rechtsanwälte weisen darauf hin, dass Unternehmen bei betriebsbedingten Entlassungen in Zukunft deutlich sorgfältiger sein müssen. Die Pauschalbeträge, die in der Regel gezahlt werden, könnten dadurch erheblich steigen. Es empfiehlt sich, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Die Praxis zeigt: Ein unachtener Umgang mit steuerlichen Aspekten kann teuer werden.