Spanien startet 2026 mit erheblichem anstieg des mindesteinkommens
Das spanische Kabinett und die Sozialversicherung haben gemeinsam den Einkommenminimalbetrag (IMV) ins Leben gerufen, um Armut und soziale Ausgrenzung zu vermeiden. Ab dem 1. Januar 2026 erhöht sich der IMV um 11,4 Prozent, nachdem im vergangenen Jahr ein Anstieg von 9 Prozent zu verzeichnen war. Zielgruppe sind vor allem Menschen, die allein oder in einer kleinen Haushaltsgruppe leben und über keine ausreichenden Einnahmen verfügen, um ihre Grundbedürfnisse zu decken.

Wer kann den imv beantragen?
Individuelle Leistungen kommen Menschen zugute, die mindestens 23 Jahre alt sind und selbstständig leben, jedoch nicht in einer gemeinsamen Haushaltung leben. Ausnahmen gelten für Menschen, die Opfer von Gewalttaten, Trennungen, Scheidungen oder bestimmten besonderen Umständen waren. Familien mit Kindern können auch beantragen, wenn das Kind mindestens zwei Jahre unabhängig gelebt hat oder über 18 Jahre alt ist und aus einem Schutzheim kam. Menschen über 30 können sich bewerben, wenn sie nachweisen können, dass sie vor dem 1. Januar des vorherigen Jahres mindestens ein Jahr lang in Spanien getrennt von ihren Eltern gelebt haben.
