Pensionisten: achtung, jahreserklärung ankommen!
Millionen von Rentnern und Rentnerinnen in Spanien müssen jährlich ihre Einnahmen erklären, um ihre Ansprüche auf Leistungen nicht zu verlieren.
Verpflichtung für nichtbeitragliche renten und invaliditätsrente
Die Segunda de la Seguridad Social (SS) hat ein unumgängliches Jahresförmular für alle, die eine nichtbeitragliche Rente oder Invaliditätsrente beziehen.
Die Frist für die Abgabe endet am 31. März jeden Jahres. Wenn die Erklärung nicht rechtzeitig eingereicht wird, kann die SS das Rentenbezugs suspendieren, bis die erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden.

Was muss erklärt werden?
Im Erklärungsbogen werden die Einnahmen des Vorjahres und die prognostizierte Einnahme des laufenden Jahres erfasst. Es werden auch personenbezogene Veränderungen wie z.B. Geburt, Todesfall oder Scheidung aufgeführt.
Die Erklärung kann online über die Elektronische Plattform der SS abgegeben werden oder persönlich in den lokalen Büros vorgelegt werden.
Experten empfehlen, die Erklärung so früh wie möglich abzugeben, um eine mögliche Unterbrechung des Rentenbezugs zu vermeiden.
